Schloß Zedtwitz

SCHLOSS ZEDTWITZ

Das Pflegeheim Schloß Zedtwitz entstand im Jahr 2000 und liegt im Ortskern des kleinen Dorfes Zedtwitz, nahe Hof.

Es bietet ein großzügiges Raumangebot für Bewohner, die hier in einem beschützten Bereich leben.

Die individuell eingerichteten Einzel- und Doppelzimmer sind hell und großzügig geschnitten. Die neuen, behindertengerechte Bäder bieten höchsten Pflegekomfort für Bewohner und Mitarbeiter. Im Haus befinden sich mehrere Gemeinschaftsräume, die teilweise mit TV Geräten ausgestattet sind. Viele der Räume haben sehr hohe Decken und sind mit Stuck verziert. Der helle, neu gestaltete Speißesaal wird auch für Feiern gerne genutzt.

Zur Förderung der individuellen Fähigkeiten und für einen strukturierten Tagesablauf befindet sich im Haus eine Ergotherapie und in der benachbarten Wohngruppe Ringhaus eine Arbeitstherapie mit einem breitgefächerten Angebot. Auch verschiedene Tätigkeiten im Innen- und Außenbereich, wie die Pflege des Schloßgartens werden angeboten.

Für die täglichen Einkäufe befindet sich ein Kiosk im Haus. Zusätzlich verfügt das Schloß Zedtwitz über eine Kegelbahn und ein Kino, welche auch von anderen Häusern des Feilitzsch Sozialwerks genutzt werden kann.

Das neu gestaltete Hofgelände und der große Garten laden bei schönem Wetter zum verweilen ein und ist wie alle Etagen im Haus auch mit dem Aufzug zu erreichen.


Am 16.11.2023 fand im Pflegeheim Schloß Zedtwitz eine Begehung durch die FQA des Landratsamts Hof statt.

Es wurden folgende Bereiche geprüft.

1.     Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation

2.     Qualitätsbereich: Soziale Betreuung

3.     Qualitätsbereich: Hauswirtschaftliche Versorgung

4.     Qualitätsbereich: Freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen

5.     Qualitätsbereich: Wohnqualität

6.     Qualitätsbereich: Qualitäts- und Beschwerdemanagement

7.     Qualitätsbereich: Umgang mit Arzneimitteln

8.     Qualitätsbereich: Hygiene und Infektionsprävention

9.     Qualitätsbereich: Personal und personelle Mindestanforderungen

10. Qualitätsbereich: Mitwirkung und Mitbestimmung

12. Qualitätsbereich: Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

13. Qualitätsbereich Bedarfsplanungen für Menschen mit Behinderung und Dokumentation


PfleWQG §17 Abs4

(4) 1Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, hat der Träger in den Räumlichkeiten der stationären Einrichtung oder besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe auf Verlangen Einsicht in die Ergebnisprotokolle zu gewähren. 

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